Vom 11. Januar 2021 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen wieder angeboten.
Die Notbetreuung umfasst Schülerinnen und Schüler der fünften bis siebten Klasse. Anspruch auf Notbetreuung haben grundsätzlich alle Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende eine Betreuung nicht organisieren können in ihrem Beruf unabkömmlich sind.
Das Kultusministerium bittet Sie, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.

Sie können die Antrags-Unterlagen hier herunterladen. Bitte geben Sie der Schule vorab telefonisch Bescheid, wenn Sie einen Antrag stellen.